Vom nächsten Jahr an kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist und Vermittlungsversuche sich als ergebnislos erwiesen haben. Im alten Ehegesetz von 1950 hieß es dagegen, wenn die...
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Vom nächsten Jahr an kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist und Vermittlungsversuche sich als ergebnislos erwiesen haben. Im alten Ehegesetz von 1950 hieß es dagegen, wenn die...