Kleinere Vergehen wie Störungen der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung der Bürgerrechte und des öffentlichen oder privaten Eigentums, die keiner Kriminalstrafe...
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Kleinere Vergehen wie Störungen der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung der Bürgerrechte und des öffentlichen oder privaten Eigentums, die keiner Kriminalstrafe...