Current Location:Deutsch » 198825 » Gesetz zu chinesisch-ausländischen Kooperationsunternehmen in der Volksrepublik China
Artikel 1 Das Gesetz ist zu dem Zweck formuliert worden, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und den technischen Austausch mit dem Ausland auszubauen und die nach dem Prinzip der Gleichberechtigung...
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